Kai SulzmannRechtsanwaltRechtsanwalt Kai Sulzmann - Jahrgang 1964 - absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft und das Grundstudium der Volkswirtschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main. Sein dreijähriges Referendariat leistete er im Gerichtsbezirk Darmstadt ab. Berufserfahrungen in der Anwaltschaft erwarb er bereits während dieses Referendariats durch eine Nebentätigkeit in der Anwaltskanzlei Sauer & Dr. Vogt in Darmstadt, wo er bereits in den letzten beiden Jahren des Referendariats einen eigenen Mandantenstamm selbständig betreute. Nach Abschluss des Referendariats 1995 von dieser Kanzlei als Rechtsanwalt übernommen, war er dort bis 2003 tätig und schon damals gerne und häufig mit Verkehrsrecht befasst. Nach befristeter Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines großen Telekommunikationsunternehmens ist Rechtsanwalt Kai Sulzmann seit Juni 2005 Mitglied in unserer Kanzlei und betreut hier federführend das Dezernat Verkehrsrecht. 2006 absolvierte er erfolgreich den mehrwöchigen 24. Fachlehrgang Verkehrsrecht der "DeutscheAnwaltAkademie". TätigkeitsschwerpunktRechtsanwalt Kai Sulzmann beschäftigt sich dementsprechend heute schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht, mit allen dazugehörigen Facetten, wie beispielsweise der Verkehrsunfall-Schadensabwicklung, der Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und bei Verkehrsstraftaten, dem Verkehrsversicherungsrecht (Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung), dem Verkehrsverwaltungsrecht (insbesondere Fahrerlaubnisrecht) und dem verkehrsrechtlichen Vertragsrecht (z.B. Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Miete oder Leasing von Kraftfahrzeugen). Verkehrsrecht ist für ihn nicht nur ein Aufgabengebiet, sondern eine Passion. Neben dem Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kai Sulzmann noch im Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht und allgemeinen Zivilrecht tätig. Rechtsanwalt Kai Sulzmann ist Mitglied
Sprachen: Deutsch und Englisch. |