Wer in übermäßigem Maße die Seite eines Wettbewerbers aufruft, muss mit einer vorübergehenden Zugangssperre rechnen.
Die DENIC muss keine allein aus Ziffern bestehende Second-Level-Domain registrieren.
Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.
Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.
Privatpersonen dürfen keine Domain für sich registrieren lassen, die aus dem Namen eines Staates besteht.
Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
Wer einen Internetanschluss besitzt, muss nicht seine eigene Familie überwachen.
In der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung sollten möglichst keine weiteren Angaben enthalten sein, da andernfalls die Eindeutigkeit der Belehrung leiden kann.