
Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt
Das Handelsrecht bezeichnet man auch als Sonderprivatrecht der Kaufleute oder gar als "Standesrecht der Kaufleute". Im Interesse von Rechtsklarheit, Publizität, erhöhtem Vertrauensschutz und rascher Abwicklung der Handelsgeschäfte ergänzt es die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer Kaufmann ist, muss sich mit diesen Besonderheiten befassen. In der Zivilgerichtsbarkeit sind an den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen (KfH) eingerichtet, welche für Streitigkeiten gegen eingetragene Kaufleute zuständig sind.
Das Gesellschaftsrecht bildet in unserer Kanzlei sowohl im Notariat als auch im anwaltlichen Bereich einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Zu unseren Mandanten gehören Arztpraxen, Handwerksbetriebe, Speditionen, Handelsvertreter, Start-Up-Unternehmer, die wir zu allen Rechtsfragen im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten, wie beispielsweise:
Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht:
Dr. Thomas Winkelmann Rechtsanwalt