Das Arztstrafrecht ist ein sensibles und für alle Beteiligten schwieriges Rechtsgebiet. Durch ständig wachsenden Fortschritt in der medizinischen Forschung und steigende Arbeitsbelastung treten, trotz Beachtung aller Regeln der erforderlichen Sorgfalt und der ärztlichen Kunst, Misserfolge durch fehlerhafte Behandlungen in den Heilberufen auf. Dies betrifft Ärzte, Apotheker, medizinisches Fachpersonal (Arzthelfer, Krankenschwestern, Pfleger, MTA’s) auf der einen und Patienten auf der anderen Seite.
Dabei können Sachverhalte aus verschiedenen Bereichen auftreten: zum Beispiel durch Abrechnungsbetrug, Untreue, Korruption, fahrlässige- Körperverletzung oder Tötung (Behandlungsfehler), das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, Sterbehilfe oder der Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
Wir begleiten Sie bei jeder Phase des straf- oder zivilrechtlichen Verfahrens und vertreten das jeweilige besondere Interesse nicht nur an einem positiven Ausgang des Verfahrens, sondern, wenn möglich, auch an einer unnötigen Diskreditierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses.
Ihr Ansprechpartner für das Arztstrafrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |