Iphones lassen sich mittels einer Wischbewegung von links nach rechts entsperren. Auf diese Form der Entsperrung genoss der Computerriese bis dato auch in Deutschlang den Schutz der Patentgesetze.
Das Gericht gelangte zu der Erkenntnis, dass die Funktion nur der Benutzerfreundlichkeit dienen würde, für welche jedoch kein Patentschutz besteht. Voraussetzung für einen solchen ist vielmehr, dass es sich bei der Funktion um eine technische Lösung oder Innovation handelt.
Die Entscheidung ist nicht nicht rechtskräftig.