Keine Kleidung von Rechtsextremen bei Ebay

Das Internetauktionshaus Ebay darf den Verkauf von der rechten Szene zurechenbaren Kleidungsmarken unterbinden.



Im Bereich der rechten Szene hat sich in den vergangenen Jahren ein riesiger Markt für typische Szenekleidung entwickelt. Waren früher Bomberjacke und Springerstiefel ein typisches Erkennungsmerkmal, ist die Szene heute auf diverse Modelabels umgeschwenkt, deren Name nicht mehr nur martialische Kleidung sondern manchmal auch den Anzug ziert und somit als "Erkennungsmerkmal" der Rechtsradikalen dient. Oftmals fanden diese Artikel auch via Ebay den Weg zum Kunden, weshalb die Internetplattform bestimmte Marken kürzlich vom Handel ausschloss. Der hiergegen begehrte vorläufige Rechtsschutz eines Herstellers blieb ohne Erfolg.

Entgegen dessen Auffassung gelangte das Gericht nicht zu der Ansicht, dass Ebay eine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb hat. Vielmehr stehen genug Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Dem Auktionshaus droht die Gefahr, dass es mit dem Vertrieb rechtsextremer Kleidung in Verbindung gebracht wird. Deshalb ist dessen Interesse an einem Ausschluss dieser Waren höher zu werten ist als ein Umsatzrückgang der Hersteller. Dabei ist es unerheblich ob die Waren tatsächlich der rechten Szene zuzuordnen sind. Diese Einschätzung und damit eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verkaufsunterbindung ist Gegenstand der Hauptverhandlung und nicht im vorläufigen Rechtsschutz zu klären.

 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil LG N 4 HK 1975 13 vom 17.05.2013
[bns]