de angegebene Laufleistung eines PKWs durch einen Händler ist auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss verbindlich.
Statt der laut Tacho angegebenen rund 130.000 km hatte ein erworbener VW Lupo im zugrunde liegenden Sachverhalt eine tatsächliche Laufleistung von mehr als 270.000 km hinter sich. Der Erwerber hatte das Fahrzeug im Internet gesehen und mit dem beklagten Gebrauchtwagenhändler eine Einigung erzielt. Als die tatsächlichen Fakten ans Licht kamen begehrte er von diesem Schadensersatz. Zu Recht, wie das Gericht urteilte.
Nach Auffassung des Gerichts war die im Internet angegebene Laufleistung eine vereinbarte Beschaffenheit zwischen den Parteien und damit bindend. Einer gesonderten Aufnahme im Kaufvertrag bedurfte es hierfür nicht mehr. Daran ändert auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nichts, da ein solcher den falschen Kilometerstand nicht erfasst.