Keine generelle Pflicht zum Löschen falscher Zeitungsartikel

Für unrichtige Zeitungsartikel in Onlinearchiven besteht nicht immer eine Pflicht zur Löschung.


In dem konkreten Sachverhalt beinhaltete der Artikel Informationen welche sich später als falsch herausstellten. Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gilt es aber auch bei solchen Artikeln eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen und der im europäischen Recht verankerten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit usw. vorzunehmen. Unter Umständen kann sich aus dieser Abwägung ergeben, dass lediglich eine klarstellende Ergänzung zu dem Artikel beigefügt werden muss, wohingegen ein Anspruch auf Löschung nicht immer besteht.

Ergänzend führte das Gericht aus, dass es nicht seine Aufgabe ist die "Geschichte" nachträglich umzuschreiben.
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EGMR 33846 07 vom 16.07.2013
Normen: Art. 10 MRK
[bns]