Die Vermittlungsapp ''myTaxi'' hatte eine Rückerstattung von bis zu 50 % des Fahrtpreises in Aussicht gestellt, sofern der Fahrgast eine Fahrt über die App buchte.
In Übereinstimmung mit der Klägerin, einem genossenschaftlichen Zusammenschluss mehrere deutscher Taxizentralen, wertete das Gericht die Rabattaktion als Wettbewerbsverstoß, zumal auch die App-Betreiber von ''myTaxi'' an die Preisbindung des Personenbeförderungsgesetzes gebunden seien.
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG i.v.m. § 39 III PbefG