Besteht eine Second-Level-Domain ausschließlich aus Ziffern, kann die DENIC deren Registrierung ablehnen. Denn durch die Verwendung einer reinen Ziffern-Domain besteht zur Überzeugung der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Verwechslungsgefahr mit IP-Adressen. Angesichts der möglichen Beeinträchtigungen des Datenverkehrs im Internet durfte die Registrierung abgelehnt werden.