Nach der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht eine Telefonrechnung mit den darin enthaltenen Einzelverbindungen ganz überwiegend auch dem tatsächlichen Telefonverhalten des Kunden. Dieser Anschein kann zwar durch den Nachweis eines auf dem eigenen Rechner installierten Dialers erschüttert werden, nicht allerdings im Falle eines Trojaners, so das Landgericht Stralsund. Die Richter führen als Begründung für ihre Entscheidung an, dass Dialerprogramme von sich aus und ohne Möglichkeit zur Kenntnisnahme Verbindungen vom infizierten Rechner aus aufbauen, Trojaner hingegen nur gezielt Daten ausspähen und ins Internet zurück geben.