Staatennamen dürfen von Privatpersonen nicht als Domain angemeldet und verwendet werden. In jedem Fall liegt, so urteilt das Kammergericht, ein Missbrauch der Domain vor, da der durchschnittliche Internetbenutzer erwarte, dass die Domain von dem jeweiligen Staat betrieben wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die verwendete Staatsbezeichnung der Landessprache entstammt oder eine Übersetzung ist.