Inhaber eines Internetanschlusses müssen nur dann auf eine mögliche rechtswidrige Nutzung durch nahe Familienangehörige achten, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch gibt. Solange diese nicht vorliegen, muss sich der Anschlussinhaber auch nicht das Verhalten seiner Angehörigen vorwerfen lassen, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter wollten nur wegen der im Internet häufigen Urheberrechtsverletzungen noch keine erhöhte Sorgfaltspflicht verlangen.