Vorliegend bot eine niederländische Versandapotheke via Internet verschreibungspflichtige Medikamente an und stellte ihren Kunden dabei einen Rabatt von 3% des Kaufpreises in Aussicht.
Wie der Bundesgerichtshof urteilte, liegt hierin ein Verstoß gegen die in Deutschland gesetzlich geregelte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Die Regelungen würden ausreichen, um auch ausländische Versandapotheken bei einer Medikamentenabgabe an deutsche Endverbraucher zur Einhaltung der Preisvorgaben zu verpflichten. Ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit ist hierin nicht zu sehen.