LG Frankfurt am Main zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen

Die "Fracke"-Berechnung" ist vorzugswürdig.

Im vorliegenden Fall nahm das Landgericht Frankfurt am Main zu der Frage Stellung, in welchem Umfang Mietwagenkosten ersatzfähig sind. Nach Auffassung der Richter sei eine Schätzung auf Grundlage des arithmetischen Mittels der Preise aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft vorzugswürdig. Diese wird als sogenannte "Fracke"-Berechnung" bezeichnet.
 
LG Frankfurt am Main, Urteil LG Frankfurt am Main 2 01 S 212 17 vom 20.12.2018
Normen: § 287 ZPO
[bns]